Kaufmännisches Berufskolleg II (BK II)
1. Allgemeines
Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II soll vertiefte fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln, die Allgemeinbildung vertiefen und zur selbstständigen Wahrnehmung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten befähigen.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist der erfolgreiche Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Notendurchschnitt von 3,0 in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.
Bei zu großen Bewerberzahlen wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung durchgeführt. Dabei werden sowohl die Leistungen in den Kernfächern, als auch der Gesamtnotendurchschnitt berücksichtigt.
Verspätete Anmeldungen werden erst nach Abwicklung aller rechtzeitig eingegangenen Anträge in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.
3. Bildungsabschluss und berufliche Möglichkeiten
Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II dauert ein Schuljahr.
Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Abschlusszeugnis.
Die Ausbildung des Kaufmännischen Berufskollegs II endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Betriebswirtschaft und einer mündlichen Prüfung in mindestens einem maßgebenden Fach.
Für den Erwerb des Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten muss eine schriftliche Prüfung im Fach Wirtschaft und eine berufspraktische Prüfung im Fach Geschäftsprozesse abgelegt werden.
Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent / Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin erworben. Sind beide Prüfungen erfolgreich abgelegt, erlangt man die Berechtigung zum Besuch der zweijährigen Wirtschaftsoberschule mit dem Erwerb der Fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife. Bei sehr guten Ergebnissen in den Kernfächern ist ein Übergang in das zweite Schuljahr der Wirtschaftsoberschule möglich.
Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium (Bachelor- bzw. Diplomstudium FH) an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg (in der Regel auch in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Niedersachsen). Mit dem Nachweis eines durchgeführten kaufmännischen Praktikums von mindestens 6 Monaten nach Abschluss des Berufskollegs II kann die bundesweite Fachhochschulreife bescheinigt werden. Außerdem berechtigt die Fachhochschulreife zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Öffentlichen Verwaltung (Inspektorenlaufbahn) und zum Besuch anderer Fachschulen.
Bei der Aufnahme einer kaufmännischen Berufsausbildung im Anschluss an das Berufskolleg II empfehlen die Kammern den Betrieben eine Verkürzung der Ausbildung. Mit dem Abschluss des Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten übernehmen manche Betriebe die Absolventen auch direkt in eine kaufmännische Berufsausübung.
4. Unterichtsfächer
Pflichtfächer
Betriebswirtschaft, Deutsch, Englisch, Mathematik (Kernfächer)
Geschäftsprozesse mit praxisorientierten Übungen, Projektkompetenz, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Gesamtwirtschaft, Büromanagement, Gemeinschaftskunde/ Wirtschaftspolitik, Informatik, Physik/ Chemie/ Biologie, Religion, Sport/ Bildende Kunst
Anmeldeinfo Bewerberverfahren Online (BewO)
Informationen zum Kaufmännischen Berufskolleg und zu den Beruflichen Gymnasien
Flyer Kaufmännisches Berufskolleg II (BK II)