1. Allgemeines
Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege führt zur Fachschulreife. Die Fachschulreife ist ein vollwertiger mittlerer Bildungsabschluss mit Zusatzqualifikation im Profilfach.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Es können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden
- mit Hauptschulabschluss (bzw. Mittelschulabschluss nach Klasse 9);
- mit dem Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres;
- mit Abschluss der Klasse 9 der Realschule (M-Niveau) oder der Klasse 8 des Gymnasiums bzw. mit Abschluss entsprechender Klassenstufen auf entsprechenden Niveaus der Gemeinschaftsschule.
3. Berufliche Möglichkeiten
Die Fachschulreife ermöglicht
- den sofortigen Eintritt in das Berufsleben. Hierbei ist die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn nicht ein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird;
- eine qualifizierte Ausbildung im Gesundheitswesen z. B.: Arzt- und Zahnarzthelferinnen (hierbei ist die Verkürzung des Ausbildungsverhältnisses möglich.), Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester, Altenpfleger/in, Hebamme, Diätassistent/in, Medizinisch- oder Biologisch-technische/r Assistent/in, Zahntechniker/in, Laborant/in, technische/r Lehrer/in u.ä.
Im Rahmen der Richtlinien der Industrie- und Handelskammer kann die Ausbildung verkürzt werden;
- jede Ausbildung, die einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzt;
- den Besuch eines Berufskollegs, das nach 2 Jahren zur Fachhochschulreife führen kann;
- den Übertritt in ein Berufliches Gymnasium (z.B. Wirtschaftsgymnasium, Biotechnologisches Gymnasium oder Technisches Gymnasium), wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Durchschnittsnote befriedigend (3,0) erreicht wird.