Kaufmännisches Berufskolleg

  • Kaufmännisches Berufskolleg I
  • Kaufmännisches Berufskolleg II

Kaufmännisches Berufskolleg I (BK I)

Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg I vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Sie vermittelt fundierte Grundlagen für Berufe im Bankwesen, bei Steuerberatern, Anwälten usw. Darüber hinaus kann durch den anschließenden Besuch des Berufskolleg II die Fachhochschulreife erworben werden.

Die Aufnahmevorraussetzungen unterscheiden sich je nach der zuvor besuchten Schulart. Im einzelnen gelten folgende Bedingungen:

  • Abschlusszeugnis der Realschule
  • Zeugnis der Fachschulreife einer zweijährigen Berufsfachschule oder einer Berufsaufbauschule (einschließlich Telekolleg I, Mittelstufe der Berufsoberschule
  • Zeugnis über den am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
  • Versetzungszeugnis in Eingangsklasse (Klasse 10, G8) eines Gymnasium
 
Wenn nicht alle Bewerber aufgenommen werden können, findet ein Ausleseverfahren statt. Verspätete Anmeldungen werden erst nach Abwicklung aller rechtzeitig eingegangenen Anträge in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.

Am Ende des Schuljahres findet im Fach Betriebswirtschaftslehre eine doppelt gewertete Klassenarbeit statt.

Der Abschluss des Berufskolleg I ermöglicht:

  • den sofortigen Eintritt in das Berufsleben als Angestellte/r in Verwaltung und Wirtschaft. Hierbei ist die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn nicht ein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
  • eine qualifizierte Ausbildung bei Banken, Industrie, Handel, Post, Bahn, Justiz- und Finanzverwaltung im mittleren Verwaltungsdienst (Beamtenlaufbahn). Hierbei ist die Verkürzung des Ausbildungsverhältnisses auf 2 Jahre möglich.
  • die Aufnahme in das BK II (Aufbaustufe), das bei entsprechender Abschlussprüfung die Fachhochschulreife vermittelt. Diese berechtigt z.B. zum Studium an Fachhochschulen (Wirtschaft, Technik, Sozialwesen, Religion), zum Eintritt in den gehobenen Verwaltungsdienst bei Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen (Beamtenlaufbahn). Möglich ist weiterhin die Ausbildung zum Technischen Lehrer an kaufmännischen Schulen, wenn eine zweijährige schreibtechnische Praxis nachgewiesen werden kann.

Pflichtfächer:

Betriebswirtschaft, Deutsch, Englisch, Mathematik (Kernfächer), Geschäftsprozesse mit praxisorientierten Übungen, Projektkompetenz, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Gemeinschaftskunde/Wirtschaftspolitik, Gesamtwirtschaft, Informatik, Textverarbeitung, Religion.

Kaufmännisches Berufskolleg II (BK II)

Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II soll vertiefte fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln, die Allgemeinbildung vertiefen und zur selbstständigen Wahrnehmung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten befähigen.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist der erfolgreiche Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Notendurchschnitt von 3,0 in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.

Bei zu großen Bewerberzahlen wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung durchgeführt. Dabei werden sowohl die Leistungen in den Kernfächern, als auch der Gesamtnotendurchschnitt berücksichtigt.

Verspätete Anmeldungen werden erst nach Abwicklung aller rechtzeitig eingegangenen Anträge in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.

Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II dauert ein Schuljahr.

Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Abschlusszeugnis.

Die Ausbildung des Kaufmännischen Berufskollegs II endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Betriebswirtschaft und einer mündlichen Prüfung in mindestens einem maßgebenden Fach.

Für den Erwerb des Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten muss eine schriftliche Prüfung im Fach Wirtschaft und eine berufspraktische Prüfung im Fach Geschäftsprozesse abgelegt werden.

Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben.
Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent / Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin erworben. Sind beide Prüfungen erfolgreich abgelegt, erlangt man die Berechtigung zum Besuch der zweijährigen Wirtschaftsoberschule mit dem Erwerb der Fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife. Bei sehr guten Ergebnissen in den Kernfächern ist ein Übergang in das zweite Schuljahr der Wirtschaftsoberschule möglich.

Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium (Bachelor- bzw. Diplomstudium FH) an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg (in der Regel auch in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Niedersachsen). Mit dem Nachweis eines durchgeführten kaufmännischen Praktikums von mindestens 6 Monaten nach Abschluss des Berufskollegs II kann die bundesweite Fachhochschulreife bescheinigt werden. Außerdem berechtigt die Fachhochschulreife zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Öffentlichen Verwaltung (Inspektorenlaufbahn) und zum Besuch anderer Fachschulen.

Bei der Aufnahme einer kaufmännischen Berufsausbildung im Anschluss an das Berufskolleg II empfehlen die Kammern den Betrieben eine Verkürzung der Ausbildung. Mit dem Abschluss des Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten übernehmen manche Betriebe die Absolventen auch direkt in eine kaufmännische Berufsausübung.

 

Pflichtfächer:

Betriebswirtschaft, Deutsch, Englisch, Mathematik (Kernfächer)
Geschäftsprozesse mit praxisorientierten Übungen, Projektkompetenz, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Gemeinschaftskunde/Wirtschaftspolitik, Gesamtwirtschaft, Informatik, Textverarbeitung, Religion.

Weiterführende Infos und Anmeldung

Flyer zum Kaufmännischen Berufskolleg

Informationen zum Kaufmännischen Berufskolleg und zu den Beruflichen Gymnasien

Logo vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

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für das Berufliche Gymnasium, das Berufskolleg und die 2-jährige Berufsfachschule